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 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Tollkühn – Agentur für Kreativleistung

Inhaber Sascha Ivanovits
In den Klosterwiesen 9

28865 Lilienthal (im Folgenden Tollkühn genannt):

Allgemeines 
Unsere sämtlichen Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Form. Sollte eine oder mehrere der nachstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Tollkühn im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten erfasst, speichert, verarbeitet und für die Zusendung von Informationsmaterial verwendet. 

Angebote
Mündliche oder fernmündliche Angebote von Tollkühn werden erst dann verbindlich, wenn die nachfolgende schriftliche Bestätigung vorliegt. Auf die Preise wird in jedem Fall noch Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis offen ausgewiesen ist. Tollkühn ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftrag-geber durch Dritte zu erfüllen. Sofern nicht schriftlich festgelegt, sind die in den Angeboten angegebenen Preise exklusive Fremdkosten wie Verpackung, Fotodienstleistungen, Fracht, Porto, Versicherung. Vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich beauftragte Leistungen, denen kein Angebot vorausgegangen ist, werden von Tollkühn nach dem aktuellen Agenturstundensatz und unter Berücksichtigung von entstandenen Fremdkosten nachberechnet. 

Lieferfristen
Sämtliche genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Für die Dauer der Prüfung der Feinentwürfe, zwar von dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach Ausfertigung der Auftragsbestätigung Änderungen, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch im Betrieb eines Zulieferers, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Für Fremdleistungen kann Tollkühn in keinem Falle für eine fristgemäße Lieferung garantieren. 

Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht
Bis zur vollen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. im Eigentum von Tollkühn. Hier verbleiben auch nach der Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung sämtliche nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutzrechte an ihren Leistungen. Die Weiterleitung von offenen Daten ist nicht automatisch Vertragsbestandteil und kann von Tollkühn gesondert in Rechnung gestellt werden. Tollkühn behält das Urheberrecht an allen Vorschlägen und Entwürfen. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen von Tollkühn nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Tollkühn ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werbemittel im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden und ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf den Erzeugnissen auf ihre Firma hinzuweisen. Im Hinblick auf das bei Tollkühn verbleibende Urheberrecht ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. ohne Zustimmung von Tollkühn zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch einen Dritten zu veranlassen. Der Auftraggeber darf die Arbeiten nur für einen Betrieb verwenden. Darüber hinausgehende Verwendung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet (auch an bei Vertragsabschluss nicht genannte Filialen usw.) und begründen Schadenersatzansprüche. Vorschläge und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründet kein Miturheberrecht. Das Nutzungsrecht kann ebenfalls erst nach Bezahlung sämtlicher Forderungen übertragen werden. Ein eventueller oder tatsächlicher Rechtsnachfolger des Auftraggebers, insbesondere beim Untergang der Firma des Auftraggebers, kann urheberrechtlich geschützte Leistungen nur nach schriftlicher Übertragung des Nutzungsrechtes durch den Auftragnehmer weiterverwenden und dann auch ausschließlich nur unter der Voraussetzung, das alle Forderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftraggeber beim Auftragnehmer bezahlt worden sind. Tollkühn hat Anspruch darauf, über den Erfolg der von ihr gestalteten Werbung genau informiert zu werden, wobei sie alle ihr zur Kenntnis kommende Betriebseinsicht vertraulich zu behandeln hat. Es stehen ihr kostenlose Belegexemplare zu.  

Nebenleistungen und Autorenkorrekturen, Änderungen
Sämtliche nicht aufgeführten Neben- und Fremdarbeiten, die zur Auftragserfüllung erforderlich werden (wie Materialkosten, Ausdrucke, Proofs, Andrucke, Scans, Retuschen und sonstige Reproduktionsarbeiten, Versand- und Frachtkosten und ggf. weitere, von Dritten zu erbringende Leistungen), werden zusätzlich berechnet, ohne das hierfür eine Bestätigung erfolgt. Im Interesse einer fließenden Auftragsbetreuung werden diese nur auf ausdrücklicher Weisung des Auftraggebers vor Ausführung abgestimmt.  Gleiches gilt für Autorenkorrekturen oder für nach Freigabe vorgenommene Änderungen sowie für Unterbrechung von Maschinenarbeit. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden. Für Korrekturen, die vereinbarungsgemäß ohne erneuten Korrekturabzug oder Neuandruck durchgeführt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Bei einer Zurverfügungstellung von auftragsbezogenen Daten ist Tollkühn berechtigt, die Kosten für den Aufwand in Rechnung zu stellen. 
 Sämtliche von Tollkühn verwendete Bilder/Bildmotive, insbesondere Stockmaterial, dürfen nicht vom Auftraggeber in Eigenregie für andere Zwecke verwendet werden, da eine Übertragung der von Tollkühn erworbene Lizenz an Dritte nicht möglich ist und sich die Nutzung der Bilder nur auf den Einsatz in von Tollkühn durchgeführten Aufträgen beschränkt.

Korrekturabzüge 
Dem Auftraggeber werden in der Regel die von Tollkühn herzustellenden Gegenstände im Entwurf oder in einer digitalen oder analogen Probeausfertigung zur Prüfung, insbesondere auf Richtigkeit des Textes, der Farben, der Typografie, etc. vorgelegt. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Für Druckfehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als „druckreif“ übersandten Korrekturabzug übersieht, haftet er. Verzichtet der Abnehmer auf einen Korrekturabzug, so können Mängelansprüche wegen irgendwelcher Fehler nicht erhoben werden. 

Korrekturdurchgänge | Abnahme von Leistungen
In unserem Honorar ist ein Korrekturdurchgang enthalten. Werden weitere Korrekturdurchgänge aufgrund von Änderungen des Auftraggebers notwendig, sind diese kostenpflichtig. Unsere Leistungen gelten nach Erledigung des ersten Korrekturdurchganges als abgenommen, können also zur Zahlung fällig gestellt werden. Das Recht des Auftraggebers auf Nachbesserung bleibt hiervon unberührt. Wird der erste Korrekturabzug vom Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe an die Agentur mit den Änderungswünschen des Auftraggebers zurückgesandt, bzw. die Leistungen abgenommen, gelten die Leistungen als abgenommen. 

Rechtliche Überprüfung
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von Tollkühn vorgeschlagenen und gestalteten Werbe- und sonstigen Kommunikationsmittel und –maßnahmen in digitaler oder analoger Form sowie allen weiteren Dienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung und -marketing. Dazu gehört auch die Einhaltung von Marken-, Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmusterrechten bezogen auf sämtliche durch Tollkühn erstellte Erzeugnisse. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schaden, so haftet Tollkühn in keinem Falle. Insbesondere haftet Tollkühn nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten für Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadensersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Er hat Tollkühn von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 

Anzeigen- und Beilagenaufträge 
Die Abwicklung von Media-Aufträgen erfolgt zu den Bedingungen des betreffenden Verlages, bzw. der durchführenden Unternehmen. Berechnet wird nach den jeweils gültigen Verlagstarifen. 

Fremdleistungen 
Fremdleistungen wie Druck, Fotografen-Dienstleistungen oder anderes vermitteln wir ggf. für den Besteller. Es bleibt Tollkühn überlassen, dieses im eigenen Namen und|oder für eigene Rechnung zu tun. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Druckbeginn oder Weiter-verarbeitung von der Richtigkeit der Vorlagen und|oder des Materials zu überzeugen. Etwaige Ansprüche aus unrichtiger Beschaffenheit in Bezug auf Text, Bild, Form und Ausführung sowie aller evtl. Mängel die sich während oder nach dem Druck oder der Weiterverarbeitung herausstellen, werden ausdrücklich abgelehnt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Weiterverwendung unserer Arbeiten bedeutet Abnahme. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% gelten als branchenüblich, sind als zulässig anzusehen und anrechnungsfähig. Bei Weitergabe von durch Tollkühn erstellte Druckdaten an dritte Druckdienstleister durch den Auftraggeber haftet Tollkühn nicht für daraus hervorgegangene fehlerhafte Erzeugnisse.  

Gefahrübergang, Versand 
Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Auftraggeber über. Wenn nicht anders vereinbart, gelten Lieferungen ab Betrieb ausschließlich Versand und Verpackung. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. 

Präsentation
Eine Präsentation ist die Vorstellung einer Idee mittels eines Entwurfes und stellt eine urheberrechtlich geschützte Leistung dar. Die Präsentation wird nach Aufwand oder zu einem vereinbarten Betrag berechnet. Alle Rechte verbleiben bei Tollkühn, auch dann, wenn die Rechnung vom Auftraggeber bezahlt worden ist und dieser keinen weiteren Auftrag zur Weiterführung der Idee erteilt. Bei unerlaubter Weiterverwendung einer Idee/eines Entwurfes vor Auftragserteilung durch den potentiellen Auftraggeber ist Tollkühn berechtigt, die Dienstleistung nachträglich zu marktgerechten Preisen in Rechnung zu stellen. 

Aufbewahrung
Datenbestände, Fotomaterial, Illustrationen und andere zur Wiederverwendung dienende Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung zu besorgen oder dem Auftragnehmer schriftlich Anweisung zu geben.  

Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind ab Zugang der Rechnung fällig und spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Nach Ablauf von 30 Tagen ist Tollkühn berechtigt, ohne gesonderte Zahlungsaufforderung Zinsen in Höhe des jeweils gültigen Satzes für die Inanspruchnahme von Überziehungskrediten zu berechnen und einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.  Es können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Alle bestellten Leistungen inkl. der entstandenen Neben- und Fremdleistungen von Tollkühn einschließlich verlangter Vorentwürfe etc. sind zu honorieren, auch wenn sie nicht verwendet werden oder der Auftraggeber seine Absichten ändert. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterverarbeitung an den noch laufenden Aufträgen einstellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Tollkühn ein Zurückbehal-tungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen. 

Gewährleistung
Tollkühn leistet für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von vier Wochen nach dem Tage der Ablieferung ausschließlich in der Weise Gewähr, dass nach ihrer Wahl unentgeltlich die Ware nachgebessert oder mangelfreie Ware nachgeliefert wird. Andere Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich also der Höhe nach auf den Wert ihrer Eigenleistung für das betreffende Objekt oder Teilobjekt. Mängel eines Teiles der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung führen. Mängelrügen müssen schriftlich spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ablieferung der Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens innerhalb von acht Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels erhoben werden. Bei Versäumung dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Tollkühn ist zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Auftraggeber seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß  behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haftet Tollkühn in keinem Falle, dies gilt auch dann, wenn Aufträge von Tollkühn im eigenen Namen und/oder für eigene Rechnung erteilt wurden. Sie tritt jedoch etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer des Fremder-zeugnis an den Auftraggeber ab. In Bezug auf die einwandfreie Darstellung von Farben bei Druckerzeugnissen ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber auf einen Andruck oder Proof verzichtet. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, ohne ausdrücklichen Auftrag dieses Prüfverfahren durchzuführen und zu berechnen, es sei denn, der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich darauf. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Für Fehler, die auf Angaben oder Unterlagen des Auftrag-gebers oder auf die von ihm vorgeschriebene Ausführung oder von ihm verlangte Materialauswahl zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeiteten Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei gelieferten Werbeartikeln kann es in Bezug auf die Druckqualität, das Material, die Produktfarben und -größen angebots-, hersteller- oder produktionsbedingt zu Abweichungen im Vergleich zum vor dem Auftragseingang präsentierten Originalmuster oder Produktfoto kommen. Von Tollkühn wird keine Gewährleistung für den Erfolg sämtlicher durchgeführten Maßnahmen übernommen und der Auftraggeber ist bei Nichterfolg nicht berechtigt, die vereinbarten Konditionen zu kürzen oder zu streichen. 

Online-Dienstleistungen
Bei der Erstellung von Online-Erzeugnissen (Websites, Microsites, Landingpages …) haftet Tollkühn nach Onlinestellung nicht für mögliche Rechtsverstöße, die aus dem verwendeten textlichen und bildlichen Material hervorgehen. Bei dem verwendeten Bildmaterial von Kunden, Fotografen, Bildagenturen oder anderen Lieferanten haftet Tollkühn nicht bei einem Verstoß gegen Urheberrechte oder nicht gültigen oder vom Anbieter veränderten Bildnutzungsrechten. Bei Dienstleistungen wie Suchmaschinenoptimierung und -werbung garantiert Tollkühn nicht die Einhaltung der Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber sowie die juristisch einwandfreie Verwendung von Sponsored-Links-Kampagnen (z. B. Google Adwords)
und haftet nicht für daraus entstandene Schäden oder Regressansprüche. Es wird keine Gewährleistung für den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen übernommen und der Auftraggeber ist bei Nichterfolg nicht berechtigt, die vereinbarten Konditionen zu kürzen oder zu streichen. Bei der Verwendung eines Content Management Systems wie wordpress oder eines fertigen Themes für ein Content Management System z. B. von Premiumanbietern wie Envato Pty Ltd. oder eines Baukastensystems wie Wix.com ist Tollkühn nicht verantwortlich für die Garantie der Weiterführung, des Supportes, der Updateversorgung und der fehlerfreien Darstellung des Systems und der über das System betriebenen Website. Kosten, die durch die Wiederherstellung und den Neuaufbau der Website entstehen, müssen vom Auftraggeber getragen werden. Bei der Erstellung einer Website und Verwendung eines Content Managment Systems erwirbt der Kunde/Auftraggeber keinen generellen Anspruch auf eine kostenlose Supportleistung und Systemupdate-Durchführung durch Tollkühn. Für eine Verpflichtung zur Erbringung von Supportleistungen und Systemupdates ist der Abschluss eines separaten Support-/Update-/Wartungsvertrages erforderlich. Für Inhalte, die der Auftraggeber z. B. auf der erstellten Website bereitstellt, ist Tollkühn nicht verantwortlich. Insbesondere ist Tollkühn nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Weiterhin ist der Auftraggeber verantworlich für die Platzierung eines rechtmäßigen Impressums und einer Datenschutzverordnung nach DSGVO. Sollte Tollkühn in diesem Fall unterstützend tätig sein, ist dies lediglich als Empfehlung anzusehen und stellt keine juristisch geprüfte  Tätigkeit dar. Für die nachträgliche juristische Prüfung ist der Auftraggeber zuständig.

Stand: Mai 2023.

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